Die von den für Einbürgerungen zuständigen Behörden erhobenen Informationen zu Einbürgerungen werden seit 2000 an die Statistischen Ämter übermittelt und dort im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. In dieser Statistik werden alle Fälle erfasst, in denen Personen im Berichtszeitraum die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erworben haben. Die Einbürgerungsstatistik erfasst keine Fälle, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wird (§ 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz, im Inland geborenes Kind ausländischer Eltern). Dies gilt ebenfalls für Fälle, bei denen eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit nach Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland per Gesetz erhält (z. B. Spätaussiedler).
Neben Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder Familienstand finden sich in dieser Statistik auch Angaben zu vorherigen und verbleibenden Staatsangehörigkeiten, zur Rechtsgrundlage der Einbürgerung sowie zur Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet.
Die Einbürgerungsstatistik ist eine Vollerhebung. Durch die Analyse von Einzeldaten dieser Statistik können fundierte Aussagen über die Auswirkungen gesetzlicher Maßnahmen zur Einbürgerung in Deutschland getroffen werden. Für Untersuchungen, bei denen der räumliche Aspekt im Vordergrund steht, lassen sich bis auf die Gemeindeebene (Wohnort der eingebürgerten Person) regionalisierte Ergebnisse erzeugen. Die Einbürgerungsstatistik bildet somit einen wichtigen Ausgangspunkt für die Beantwortung von Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht.