Die Gebäude- und Wohnungsstichprobe wurde am 30. September 1993 einheitlich in allen Bundesländern durchgeführt. Es handelt sich hier um eine Stichprobe, die in den alten und neuen Bundesländern zeitgleich durchgeführt wurde und an der sich etwa 150.000 Gebäudeeigentümer beteiligten. Ziel war es, bundesweit vergleichbare Daten zur Wohnungssituation zu erhalten.
Mit Hilfe der Angaben aus der Gebäude- und Wohnungsstichprobe können Schlüsse über den Bestand und die Struktur von Gebäuden und deren Ausstattung gezogen werden. Es ist möglich festzustellen, wie die Menschen in den verschiedenen Regionen des Bundesgebietes wohnen, wie ihre Wohnungen qualitativ ausgestattet sind und welche Unterschiede zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen bestehen.
Auskunftspflicht bestand für Wohnungsinhaber bzw. Haushalte in 1 % der Wohnungen und für Eigentümer der zugehörigen Gebäude.