DE: Das Forschungsprojekt "Jugend(hilfe) im Strafverfahren – neue Gesetzeslage, veränderte Aufgaben und die Perspektive der jungen Menschen" beschäftigt sich zum einen mit der Frage, wie junge Menschen das Jugendstrafverfahren als Adressatinnen und Adressaten erleben und wie sie das institutionelle Handeln der verschiedenen Akteure (u.a. Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft, Richterschaft, Verteidigung) als Verfahrensbeteiligte wahrnehmen. Hierzu wurden 27 leitfadengestützte qualitative Einzelinterviews mit jungen Menschen, die ein Jugendstrafverfahren erfahren haben, geführt. Ergänzend dazu wurden im Rahmen eines Ambulanten Sozialpädagogischen Angebots (ASA) eine Gruppendiskussion und im Jugendarrestvollzug zwei Gruppendiskussionen durchgeführt. Zum anderen zielte das Forschungsprojekt vor dem Hintergrund aktueller gesetzlicher Entwicklungen auf eine Aktualisierung und Vertiefung des empirischen Wissens über die institutionelle Seite der Jugendhilfe im Strafverfahren. Hierzu wurden im Rahmen einer qualitativen Fachkräftebefragung an elf Standorten 12 Personen interviewt. Um aktuelle Veränderungen der Praxis, die sich in Folge der Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes 2019 aufgrund der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/800 ergaben, nachzuvollziehen, wurde die Fachkräfte nach etwa sechs bis neun Monaten erneut interviewt. Weiterhin wurde im Rahmen des Projektes auch eine bundesweite quantitative Online-Befragung aller Jugendhilfen im Strafverfahren durchgeführt.
Eine Nachnutzung ist nur den wissenschaftlichen Referent*innen der Fachgruppe J3 des Deutschen Jugendinstituts ausschließlich zur nicht-kommerziellen, wissenschaftlichen Nutzung in themenverwandten Bereichen der eigenen wissenschaftlichen Forschung erlaubt. Eine Zustimmung erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Anfrage verantwortliche Fachgruppenleitung der Fachgruppe J3 des Deutschen Jugendinstitutes. Bei Fragen zu oder Interesse an dem Datensatz bitte an Qualiservice wenden.