Die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes wird seit 1950 monatlich durchgeführt und stellt für die Gemeindeebene die amtliche Zahl der Einwohner am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung fest.
Die Einwohnerzahlen sind eine maßgebliche Grundlage u. a. für die Verteilung der Länderstimmen im Bundesrat, für die Beteiligung der Länder an der aufkommenden Umsatzsteuer, für den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, für die Einteilung der Wahlkreise und Größe der Wahlbezirke sowie für allgemeine Planungsaufgaben. Darüber hinaus stellen Bevölkerungszahlen Grunddaten in vielen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bereichen dar.
Die Ergebnisse der jeweils letzten Zählung der Bevölkerung werden nach demographischen Merkmalen auf Gemeindeebene mit den Ergebnissen der Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegung und der Wanderungsstatistik über Gemeindegrenzen fortgeschrieben. Die Daten werden von den Statistischen Ämtern der Länder bei den meldepflichtigen öffentlichen Stellen (Einwohnermeldeämter) erhoben. Ferner werden die Ergebnisse der Staatsangehörigkeitswechsel bzw. Einbürgerungen, sonstige Bestandskorrekturen sowie Gebietsstandsänderungen für die Bevölkerungsfortschreibung berücksichtigt. Bis einschließlich Erhebungsjahr 2013 sind Fortschreibungsergebnisse auf Basis der Volkszählung 1987 (alte Bundesländer) bzw. eines Auszugs aus dem Zentralen Einwohnerregister vom 3.10.1990 (neue Bundesländer und Berlin [Ost]) verfügbar. Fortschreibungsergebnisse auf Basis des Zensus 2011 liegen ab dem Berichtsjahr 2011 vor.
Zu den Hauptnutzerinnen und -nutzern der Bevölkerungsfortschreibung zählen die Bundesministerien und Bundesbehörden, insbesondere das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Gesundheit, Landesministerien und -behörden, Kommunen, internationale Organisationen, die Wissenschaft und Wirtschaftsverbände.