Die Verdienststrukturerhebung bzw. Gehalts- und Lohnstrukturerhebung ist ein Linked Employer-Employee-Datensatz, d. h. die Angaben zu den Beschäftigten lassen sich mit den Merkmalen des Betriebes verknüpfen. Der Datensatz eignet sich gut zur Analyse geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede sowie zur Untersuchung der Verdienstunterschiede in tarifgebundenen Betrieben im Vergleich zu solchen, die nach freier Vereinbarung vergüten. Da die Stichprobenauswahl auf Bundeslandebene erfolgt, lassen sich für kleinräumigere regionale Gliederungen keine repräsentativen Ergebnisse erzielen.
Die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung wird ab 2006 durch die Verdienststrukturerhebung abgelöst. Auch die Verdienststrukturerhebung wird alle 4 Jahre als Stichprobe in den Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes und im Dienstleistungsbereich durchgeführt. Mit der Erhebung 2006 wurden erstmalig, die Wirtschaftsabschnitte M (Erziehung und Unterricht), N (Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen) und O (Erbringung sonstiger öffentlicher und persönlicher Dienstleistungen) erhoben. Für Abschnitt M wurden die Angaben direkt aus der Personalstandsstatistik übernommen. Während 2001 durchschnittlich 22.000 Betriebe mit ca. 846.000 Beschäftigten befragt wurden, beinhaltet die Verdienststrukturerhebung 2006 Informationen über gut 28.500 Betriebe und knapp 3,2 Millionen Beschäftigte. Im Gegensatz zur Gehalts- und Lohnstrukturerhebung unterscheidet die Verdienststrukturerhebung nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten.
Die Statistik enthält Informationen zur Person (Geschlecht, Alter, Ausbildung), zur Tätigkeit (Berufsschlüssel der Sozialversicherung, Stellung im Beruf, Leistungsgruppe, Arbeitszeit, Dauer der Betriebszugehörigkeit) und zum Verdienst (Brutto, Netto, Zulagen für Schicht-/Nachtarbeit, Sonderzahlungen, Lohnsteuer, Sozialabgaben, ggf. Tarifvertrag). Auf Betriebsebene gibt es zusätzlich Angaben darüber, ob die öffentliche Hand am Unternehmen beteiligt ist, sowie zur Anzahl der Beschäftigten differenziert nach Geschlecht.
Zur Evaluierung des gesetzlichen Mindestlohns wurde erstmals im Berichtsjahr 2015 die Sondererhebung Verdienste im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine Substichprobe der Betriebe aus der VSE 2014. Die Teilnahme an der Verdiensterhebung (VE) war nach § 7 I BStaG freiwillig; die Teilnahmequote lag bei 12,8 %.