Die Erhebung über die private Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (auch IKT) ist eine von der Europäischen Kommission initiierte Statistik zur Erfassung von Verbreitung, Art und Umfang der Nutzung von PC und Internet bzw. E-Commerce in privaten Haushalten. Erfragt werden neben detaillierten soziodemographischen Merkmalen auch Erfahrungen mit den neuen Technologien und Bedenken gegenüber der Anwendung. Die IKT soll Informationen liefern, in welchem Maße bestimmte Bevölkerungsgruppen Zugang zu den neuen Technologien finden oder von der Nutzung ausgeschlossen bleiben. Die Stichprobe umfasst in Deutschland jährlich ca. 23.000 Personen ab 10 Jahren in 12.000 Privathaushalten. Auswertungen sind bis zur Ebene der Bundesländer möglich.
Die IKT-Erhebung wurde von 2002 bis 2005 in Deutschland als eigenständige Testerhebung nach § 7 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz (BStatG) durchgeführt.
Seit dem Erhebungsjahr 2006 gilt für sie das Informationsgesellschaftsstatistikgesetz (InfoGesStatG) als nationale Rechtsgrundlage. Als europäische Rechtgrundlage gelten für die Erhebung die Verordnung über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (VO (EG) Nr. 808/2004) und die Verordnungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 für die jeweilige jährliche Erhebung.
Ab dem Jahr 2004 wird die Statistik in allen Bundesländern durchgeführt.