Von entscheidender Bedeutung für den buddhistischen Heilsweg ist zunächst ausschließlich diejenige Erfahrung oder Einsicht, die für das seinsmäßige Eingehen in die transzendente Sphäre des Nirvāṇa dadurch konstitutiv ist, daß sie die Unheilsursachen zerstört und auf diese Weise bewirkt, daß der Betreffende nach dem Tode keiner weiteren Wiedergeburt mehr unterliegt, sondern die vollständige und endgültige Erlösung erlangt. Die Einsicht, die die Unheilsursachen — den „Durst“ (tṛṣṇā) bzw. die „Leidenschaften“ (kleśa, genauer: die Gesamtheit der intellektuellen und affektiven Fehleinstellungen) — zerstört und dadurch bewirkt, daß der Betreffende nach dem Tode ins Nirvāṇa eingeht, wird aber vom Buddhismus nicht generell als eine erlebnishafte Antizipation dieses Eingehens in das Nirvāṇa, als ein mystisches Innewerden dieser transzendenten Sphäre, aufgefaßt. Eine solche Auffassung scheint sich vielmehr erst später in einigen Richtungen der buddhistischen Tradition herausgebildet zu haben. Transzendenzerfahrung und heilskonstitutive Erfahrung sind also im Buddhismus nicht von vornherein kongruent; man stößt, wenn man von der heilskonstitutiven Erfahrung als dem für die buddhistische Spiritualität Primären ausgeht, erst im weiteren Verlauf der Betrachtung von deren geschichtlicher Entwicklung auf Ausformungen, die man „Transzendenzerfahrungen“ nennen kann.
In: Transzendenzerfahrung, Vollzugshorizont des Heils, hrsg. von G. Oberhammer, Wien 1978, 97–119