Die Strafverfolgungsstatistik liefert Angaben über die Anwendung der Strafbestimmungen durch deutsche Gerichte und über die Straffälligkeit verschiedener Personengruppen. Es werden alle Abgeurteilten erfasst, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch oder nach anderen Bundesgesetzen bzw. wegen Vergehen nach Landesgesetzen verantworten mussten. Neben dem Grund der Aburteilung und der Hauptstrafe werden auch Angaben zu Nebenstrafen, zur Untersuchungshaft und zu den Vorverurteilungen erfasst.
Aufgrund der Vielfalt der Erhebungsmerkmale kann die Strafverfolgungsstatistik für wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Rechtstatsachenforschung und den gesetzgebenden Maßnahmen verwendet werden. Durch die Einheitlichkeit der Erhebung über mehrere Jahre können Untersuchungen im Zeitverlauf durchgeführt werden, mit denen sich Entwicklungen in Strafmaß und Straftat verfolgen lassen.